Gebühren

Gebühren laut Bezirkstagsbeschlüssen

  • Für ein fehlendes Kampfgericht bei einer Bezirksveranstaltung wird dem verantwortlichen Verein ein Strafgeld in Höhe von 100€ in Rechnung gestellt.
  • Für die Nichtteilnahme an der jährlichen Arbeitssitzung, bzw. des alle zwei Jahre stattfindenden Bezirkstags des Bezirks, wird dem nicht vertretenen Verein ein Strafgeld in Höhe von 100€ in Rechnung gestellt.